Zudem ist das Mobiltelefon nicht die einzige Kommunikationsmöglichkeit. Beeinflussungsversuche lassen sich daher durch einen Hausarrest nicht wirksam verhindern. Zudem sind auch keine anderen Ersatzmassnahmen ersichtlich. Da solche allein schon mit Blick auf die Kollusionsgefahr zu verneinen sind, kann auf eine Erörterung der betreffend Fluchtgefahr anerbotenen Ersatzmassnahmen verzichtet werden.