Er bestreitet einzig, selber mit diesen Drogen zu handeln (vgl. delegierte Einvernahme vom 31. Mai 2022, Z. 145 f., Z. 237 f.). Die glaubhaften Aussagen der Auskunftsperson, welche den Beschwerdeführer auf Fotos wiedererkannt hat und ihn recht detailliert beschreiben konnte, sowie die bisherigen Ermittlungsergebnisse (sichergestellte Drogenmenge von insgesamt 620 Gramm Crystal) weisen aber auf einen Drogenhandel und nicht nur auf Eigenkonsum hin. Es kann auch auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 13. September 2022 verwiesen werden.