Zu Beginn der Strafuntersuchung sind die Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zudem geringer als in späteren Prozessstadien (Urteil des Bundesgerichts 1B_197/2019 vom 27. Mai 2019 E. 2.1, mit zahlreichen Hinweisen). 3.2 Betreffend Sachverhalt und Vorwürfe kann auf den Hafteröffnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 1. Juni 2022 sowie den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 3. Juni 2022 verwiesen werden. Anlässlich einer Zollkontrolle wurde ein Paket mit 4891 Thaipillen, adressiert an E.________ (nachfolgend: Auskunftsperson), sichergestellt.