Gegen diese Verlängerung reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 7. September 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Anträgen: «1. Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland, a.o. Gerichtspräsident D.________, vom 01. September 2022 im Verfahren ARR 22 324 sei aufzuheben und der Beschuldigte / Beschwerdeführer (nachfolgend: Beschwerde-