Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 3. Juni 2022 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und verlängerte diese mit Entscheid vom 1. September 2022 bis zum 30. November 2022. Gegen diese Verlängerung reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 7. September 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Anträgen: «1. Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland, a.o.