Aus dem Protokoll des Regionalgerichts vom 26. August 2022 geht hervor, dass der Straf- und Zivilkläger, entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers, an der Verhandlung anwesend war (pag. 88 PEN 22 82). Der Straf- und Zivilkläger wurde denn auch zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Die vom Straf- und Zivilkläger geltend gemachten Kosten für die Tageskarte von CHF 114.00 sind daher nicht zu beanstanden und sogar etwas tiefer als die Kosten für ein reguläres Bahnbillett für die Hin- und Rückfahrt 2. Klasse (ohne Halbtax).