91 PEN 22 82) (nur) an die Beschwerdekammer. Mit Blick darauf, dass der Beschwerdeführer im Vorfeld des Entscheids des Regionalgerichts nie geltend gemacht hat, er verfüge über keine ausreichenden finanziellen Mittel, um an die Verhandlung in G.________(Ort) zu reisen; dass es keine Hinweise gibt, dass sich ein solcher (angeblicher) Engpass erst kurz vor der Verhandlung ergeben hat;