Sowohl das Regionalgericht als auch die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten am 12. bzw. 22. September 2022 auf die Einreichung einer Stellungnahme. Der Straf- und Zivilkläger liess sich am 10. September 2022 zum Entschädigungspunkt vernehmen. Von den Eingaben wurde Kenntnis genommen und gegeben. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet, verbunden mit dem Hinweis, dass allfällig abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien.