Die durch die Einsprache entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt. Zudem wurde er verurteilt, dem Straf- und Zivilkläger eine Entschädigung von CHF 150.00 zu bezahlen. Am 2. September 2022 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde/Einspruch gegen diese Verfügung ein und stellte folgende Anträge: «Der Strafbefehl Nr. EO 2021 13458 der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 21.03.2022 soll abgewiesen werden.