Nach Einspracheerhebung hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 23. März 2022 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Nachdem der Beschuldigte am 26. August 2022 nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, verfügte das Regionalgericht gleichentags, der Strafbefehl vom 21. März 2022 sei infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen. Die durch die Einsprache entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt.