Schliesslich besteht ebenfalls die ernsthafte Gefahr einer Tatwiederholung, zumal der Beschuldigte selbst nach diversen mehrjährigen Aufenthalten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft wiederholt wegen Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen wurde. Der Beschuldigte wurde ausserdem mit Strafbefehl vom 9. Mai 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, dies wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (insb. Besitz von rund 28 Gramm Kokaingemisch).