dass der Polizeibeamte seine Waffe zusätzlich auf den Beschwerdeführer gerichtet haben soll, ist demgegenüber eine neue Behauptung. Ausserdem sagte der Beschwerdeführer am 19. Mai 2022 entgegen seinen jetzigen Vorbringen noch aus, er sei in den Fluss gesprungen (S. 3 Z. 79). Vor dem Hintergrund dieses Aussageverhaltens ist mit der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass sich gemäss dem Rapport Forensik des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern im Inneren des Cellophansacks mit 111 «Fallschirmen» (Ass. 001) ein transparenter Kunststoffbeutel, verknotet (Ass.