Beim Nachschauen der Fluchtroute sei beim Maschendrahtzaun ein weisser Cellophansack mit 111 «Fallschirmen» gefunden werden, die insgesamt rund 112 Gramm Kokaingemisch enthielten. Angesichts der unmittelbaren Feststellungen der beiden Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern vermag die Aussage des Beschuldigten, er habe mit den 112 gefundenen «Fallschirme» nichts zu tun, wenig glaubhaft (vgl. Protokoll delegierte EV Z. 182, Z. 186, Z. 217f.; Protokoll Hafteröffnung Z. 80, Z. 85). Gleich verhält es sich mit dem Einwand der amtlichen Verteidigung, es fehle an einem objektiven Beweis und die Fallschirme könnten auch von einer anderen Person stammen.