Am 21. Mai 2022 versetzte ihn das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) in Untersuchungshaft und befristete diese bis zum 18. August 2022 (KZM 22 582). Mit Eingabe vom 12. August 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verlängerung der bestehenden Untersuchungshaft um drei Monate. Am 12. August 2022 ordnete das Zwangsmassnahmengericht die provisorische Haftverlängerung an. Mit Entscheid KZM 22 926 vom 22. August 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 18. November 2022.