Der Beschwerdeführer zeigt weiter auch nicht auf, inwiefern die von ihm in seiner persönlichen Beschwerde geltend gemachten gesundheitlichen Probleme (u.a. Herzoperation am 30. Dezember 2021) die Untersuchungshaft als unzumutbar erscheinen lassen. 5.3 Der Beschwerdeführer bringt im Sinne eines Eventualantrags vor, eine Entlassung mit Setting oder eine Kaution sei geeignet, um der Fluchtgefahr beizukommen.