Als ein mögliches Fluchtindiz kann insbesondere der ernsthaft drohende mehrjährige Verlust des Aufenthaltsrechts in Frage kommen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_312/2021 vom 23. Juni 2021 E. 3.1; 1B_183/2020 vom 5. Mai 2020 E. 2.5-2.6; 1B_358/2019 vom 5. August 2019 E. 3.4.3). 4.2 Das Zwangsmassnahmengericht bejahte die Fluchtgefahr mit Verweis auf frühere Entscheide. Der Beschwerdeführer wendet sich in seiner persönlichen Beschwerdeschrift unter Verweis darauf, dass er unschuldig sei und Leben, Firma sowie Familie in der Schweiz habe, gegen die Annahme von Fluchtgefahr.