Es sprechen weiter konkrete Hinweise dafür, dass es zwischen den Tätern bzw. ihrem Auftraggeber und der Familie D.________ eine Verbindung gab, mutmasslich durch den illegalen Handel mit Waffen. Unbesehen von möglichen weiteren Beweggründen bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die besondere Skrupellosigkeit des Beschwerdeführers, so dass eine Verurteilung wegen Mordes als wahrscheinlich erscheint. Der diesbezügliche dringende Tatverdacht ist mithin erfüllt; die abschliessende Würdigung ist durch das Sachgericht vorzunehmen.