Dem Schlussrapport ist weiter zu entnehmen, dass die Täter auch nach Eintreffen der beiden Söhne die Liegenschaft innert nützlicher Zeit und gefahrlos über die Eintrittsstelle hätten verlassen und so ohne Konfrontation entkommen können, da die Eingangstür verschlossen gewesen sei. Es erscheine allerdings so, dass die Täterschaft zu diesem Zeitpunkt die Flucht nicht in Erwägung gezogen habe (Schlussrapport vom 25. November 2021, S. 64). Entsprechend muss die Tötung von L.________ D.________ auch als vermeidbar bezeichnet werden.