13 hin ist der (Eventual-)Vorsatz bezüglich eines Tötungsdelikts im Rahmen der Raubüberfalls bereits im Tatplan zu erkennen. Die Aussagen von J.________ D.________ wiederlegen weiter die Darstellung des Beschwerdeführers, L.________ D.________ sei nur zufällig getroffen worden und die Täter hätten diesen durch die Schüsse lediglich auf Distanz halten wollen.