Die Tötung eines Menschen zum Zwecke des Raubes ist ein typischer Fall des Mordes. Es ist unter diesen Umständen unerheblich, ob der Räuber vor, während oder unmittelbar nach der Aneignung der Beute getötet hat und ob er dies ohne besonderen Grund oder aus Angst vor einer Reaktion des Opfers tat (Urteil des Bundesgerichts 6B_198/2012 vom 31. Mai 2012 E. 2.1; vgl. auch den dortigen Sachverhalt: Täter begegnen bei einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Billardcenter zufällig einem Securitas-Wächter und töten diesen unvermittelt mit einem Schuss in den Hals).