Von entscheidender Bedeutung ist im vorliegenden Verfahren allerdings, dass der Beschwerdeführer zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Raubmord auszuklammern und gemäss seinen Eingaben der Ansicht zu sein scheint, man müsse ihm für eine Verurteilung wegen Mordes eine gezielte Tötung im Sinne eines Auftrags- oder Rachemordes nachweisen können. Für die Annahme von (Raub-)Mord genügt gemäss Bundesgericht in der Regel, dass die Tötung im Rahmen der Verübung eines Raubes stattfand. Die Tötung eines Menschen zum Zwecke des Raubes ist ein typischer Fall des Mordes.