Dem Schlussrapport vom 25. November 2021 ist im Übrigen kein eindeutiges Ermittlungsergebnis zu entnehmen, ob und wie der Beschwerdeführer mit der Familie D.________ verbunden war und aus welchem Motiv die Täterschaft die Familie D.________ überfiel. Aus der Sicht einer Bande, welche unter rein finanziellen Gesichtspunkten einen Raubüberfall plant, müsste die Familie D.________ als schlechte Wahl bezeichnet werden. Aus den Akten geht mehrfach hervor, dass die fünf Mitglieder der Familie regelmässig Waffen mit sich trugen und auch im Haus der Familie D.________ fanden sich mehrere Waffen.