welcher bereits damals in der Rolle der beschuldigten Person zum Überfall einvernommen wurde. Seitens der Behörden wurde der Verdacht geäussert, dass er deshalb von der Täterschaft aufgesucht worden war, weil er diesen (überteuerte) Waffen verkauft hatte (S. 1: «Il est parvenu à notre connaissance que peu avant la mort de votre frère L.________ vous avez eu contrat avec des ressortissants yougoslaves aus sujet de la vente d’armes. Qu’en est-il?»).