12 D.________ sowie E.________ D.________ jun. selbst unter dem Verdacht standen, an illegalem Waffenhandel beteiligt gewesen zu sein. Dies manifestiert sich etwa an der Einvernahme vom 22. Februar 2000 von E.________ D.________ jun., welcher bereits damals in der Rolle der beschuldigten Person zum Überfall einvernommen wurde.