Es muss ihm nach dem Gesagten auch zugestimmt werden, dass sich das lange Verweilen in der Wohnung der Familie D.________ statt mit dem Warten auf die beiden älteren Söhne genauso gut damit erklären liesse, dass die Täterschaft die CHF 45'000.00 aus dem Verkauf der beiden Fahrzeuge noch nicht gefunden hatte. 3.7.6 Der Staatsanwaltschaft ist diesbezüglich allerdings zumindest insofern Recht zu geben, dass die Aussagen der Opfer mit Vorsicht zu lesen sind. Dies gilt nach Ansicht der Beschwerdekammer namentlich deshalb, da insbesondere K.________