Vorhalt]). Dem Beschwerdeführer muss vor diesem Hintergrund zugestimmt werden, dass zumindest die Aussagen der Betroffenen anhand der von ihm eingereichten Unterlagen die Hypothese einer geplanten Hinrichtung von L.________ D.________ nicht stützen. Es muss ihm nach dem Gesagten auch zugestimmt werden, dass sich das lange Verweilen in der Wohnung der Familie D.________ statt mit dem Warten auf die beiden älteren Söhne genauso gut damit erklären liesse, dass die Täterschaft die CHF 45'000.00 aus dem Verkauf der beiden Fahrzeuge noch nicht gefunden hatte.