Der Tathergang lässt den vorläufigen Schluss zu, dass die Täterschaft am 24. Juni 1999 von Anfang an den gemeinsamen Entschluss gefasst hatte, die beiden älteren Söhne der Opferfamilie an deren Wohnort hinzurichten. Nicht nur nahmen sie die übrigen Familienmitglieder als Geiseln und versetzten diese in einen wehrlosen Zustand, sondern sie erkundigten sich bei den Geiseln nach dem Verbleib der beiden älteren Söhne und warteten über eine Stunde deren Heimkehr ab, um dann offenbar unverzüglich und unvermittelt auf diese zu schiessen. Bei der Geiselnahme trug die Täterschaft offen Waffen. Deren Verwendung war mithin abgesprochen.