Im Verfahren vor der Beschwerdekammer BK 21 345, welches nach einer Beschwerde des Beschwerdeführers in das Urteil des Bundesgerichts 1B_459/2021 vom 15. September 2021 mündete, wurde vom Beschwerdeführer schwergewichtig bestritten, dass ihm die Tötung von L.________ D.________ bzw. die Abgabe von Schüssen nachgewiesen werden könne. Die Beschwerdekammer sowie das Bundesgericht haben daraufhin dargelegt, dass ein solcher Nachweis nicht notwendig ist, sofern die Tötung bzw. der Gebrauch der Waffen vom gemeinsamen Tatentschluss der Beteiligten mitgetragen wurde und sich der Beschwerdeführer an der