10 Umstände der Schussabgabe nicht halten, weshalb ein Schuldspruch wegen Mordes sehr unwahrscheinlich sei. 3.7.4 Würdigung durch die Kammer Massgeblich ist im vorliegenden Verfahren, ob mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Mord an L.________ D.________ und der Beteiligung ([Mit-]täterschaft oder Teilnahme) des Beschwerdeführers daran auszugehen ist (vgl. zur Verjährung der weiteren Delikte bereits das Urteil des Bundesgerichts 1B_459/2021 vom 15. September 2021 E. 3.1).