und ihrem jüngsten Sohn K.________ D.________ nichts dergleichen gefunden habe, was ganz klar aus den Aussagen der Familie D.________ hervorgehe. Entgegen der Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die Täter im Zeitpunkt des Eintreffens der beiden älteren Söhne eben gerade noch nicht gefunden gehabt, wonach sie gesucht hätten. Möglicherweise hätten sie Kenntnis davon gehabt, dass die Familie D.________ aus dem aktenkundigen gleichentags abgewickelten Verkauf von zwei Autos den Barbetrag von CHF 45’000.00 eingenommen hätten.