Wäre das Ziel nur gewesen, die Familie auszurauben, wäre es nicht nötig gewesen, nach dem Fund von Geld und Wertgegenständen noch länger im Haus der Familie zu bleiben; auch die Frage der Täter nach dem Verbleib der beiden während des Überfalls nicht anwesenden Söhne belege, dass es ihnen darum gegangen sei, diese beiden Personen anzutreffen. Schliesslich wäre auch von Mord auszugehen, wenn die These der Verteidigung zutreffen würde, da diesfalls ein Raubmord gegeben sei, indem die Täter Schüsse auf L.________ D.________ und E.________ D.________ jun. abgeben hätten, um damit ihre Beute bzw. ihre Flucht zu sichern.