9 Familie zurückgekehrt sei. Die Staatsanwaltschaft gehe wie das Obergericht und das Bundesgericht in den in der Beschwerde angeführten Entscheiden davon aus, dass die Täterschaft auf die beiden älteren Söhne der Familie gewartet und den Plan gehegt habe, diese zu töten. Wäre das Ziel nur gewesen, die Familie auszurauben, wäre es nicht nötig gewesen, nach dem Fund von Geld und Wertgegenständen noch länger im Haus der Familie zu bleiben;