Beilage 19), wonach vier Schüsse aus derselben Waffe aus dem Innern des Hauses durch die geschlossenen Vorhänge und das geschlossene Fenster abgegeben worden waren und D.________ L.________ trafen. Die Spezialisten der Polizei fanden an sämtlichen Kugeln Glassplitter und Textilfasern des Vorhangs. Weiter sei darauf hingewiesen, dass die Polizei am 2. September 1999 ab 23:00 Uhr am Tatort Foto- und Videoaufnahmen betr. der Sicht der unbekannten Täter vom Wohnzimmer nach draussen in die Dunkelheit und umgekehrt gemacht hat. Im diesbezüglichen Bericht der Kantonspolizei vom 3. September 1999 (vgl. Beilage 21) wird dazu auf pag.