3.7 Mord 3.7.1 Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, die vorläufigen Schlüsse der Beschwerdekammer sowie des Bundesgerichts (betreffend einer von Beginn weg geplanten Tötung bzw. einer Hinrichtung) liessen sich nach Kenntnis der vollständigen Akten nicht weiter halten. Aus den Aussagen von J.________ D.________, E.________ D.________ sen. sowie K.________ D.________ gehe klar hervor, dass die Täter einzig auf Geld aus gewesen seien.