Betreffend die vermeintliche Unvollständigkeit des DNA-Gutachtens sei festzuhalten, dass die Übernahme der Elektropherogramme in die Verfahrensakten nicht üblich sei, die Staatsanwaltschaft diese nun aber auf Antrag der Verteidigung beim IRM verlangt habe. In Bezug auf das Fluchtfahrzeug sei im Schlussrapport der Kantonspolizei vom 15. November 2021 nachvollziehbar dargestellt – wie sich im Laufe der Ermittlungen gezeigt habe – dass beim Ablesen der Nummer des Autos, welches sich in der Tatnacht vom Tatort entfernt habe, (betreffend das Nummernschild) mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Fehler geschehen sei.