Die Staatsanwaltschaft werde eine entsprechende Frage jedoch noch einer sachverständigen Person vorlegen. Betreffend die vermeintliche Unvollständigkeit des DNA-Gutachtens sei festzuhalten, dass die Übernahme der Elektropherogramme in die Verfahrensakten nicht üblich sei, die Staatsanwaltschaft diese nun aber auf Antrag der Verteidigung beim IRM verlangt habe.