5 Fahrzeug mit Solothurner Kennzeichen mit den drei Tätern des Tötungsdelikts Richtung Westen vom Kanton Solothurn weg fliehen würde. 3.6.2 Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, am Tatort sei DNA des Beschwerdeführers gefunden worden, zum einen am Klebeband, das zur Fesselung und Knebelung von am Tatort anwesenden Personen verwendet worden sei, zum anderen am T-Shirt einer dieser Personen.