Dem könne erstens nicht gefolgt werden, da er erst am 31. August 1999 und somit über zwei Monate nach dem Tötungsdelikt im VW Scriccco mit dem Kennzeichen I.________ gesessen habe. Zweitens sei nicht erwiesen, dass die Täter des Tötungsdelikts zum Nachteil von L.________ D.________ tatsächlich den besagten VW Scirocco benutzt hätten. So habe der Polizist Erwin Ruch als damaliger Mitarbeiter der stationierten Polizei in Biel unmittelbar nach Eingang der Meldung des Tötungsdelikts ein älteres hellbeiges Auto mit drei bis vier Männern beobachtet und diesbezüglich die Kon- trollschild-Nummer I.________ angegeben.