Den amtlichen Strafakten könne nämlich entnommen werden, dass die dem Beschwerdeführer zu Last gelegten am Tatort in Biel gefundenen DNA-Spuren auf inkompletten komplexen DNA-Mischprofilen von mindestens drei Personen beruhten (mit Verweis auf das Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin [IRM] vom 24. Juni 2021). Diesbezüglich gelte es festzuhalten, dass die Interpretation von Mischspuren schwieriger sei, zumal es ab einer Anzahl von mehr als 3 Spurenverursachern eine zu grosse Kombinationsmöglichkeit der Allele gebe, sodass die Zuordnung einzelner Allele zu einer Person praktisch unmöglich werde.