an deren Domizil in Biel. Zur Tatzeit hielten sich das Ehepaar D.________ und dessen jüngster Sohn an besagter Örtlichkeit auf. Diese wurden durch die Täterschaft unter Waffengewalt geknebelt und gefesselt. Die beiden älteren Kinder des Ehepaars, E.________ und L.________ D.________, befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Als diese um ca. 24.00 Uhr gemeinsam nach Hause kamen und sich noch draussen vor dem Domizil befanden, feuerte die