Zusätzlich reichte sein amtlicher Verteidiger namens des Beschwerdeführers am 22. Januar 2022 ebenfalls eine Beschwerde ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 31. Januar 2022 die kostenfällige Abweisung beider Beschwerden. Am 7. Februar 2022 replizierte der Beschwerdeführer.