Mit Entscheid vom 13. Oktober 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft erneut bis zum 11. Januar 2022. Am 7. Januar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft einen Haftverlängerungsantrag um drei Monate bis zum 11. April 2022, welchen das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 14. Januar 2022 guthiess. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 16. Januar 2022 persönlich Beschwerde. Zusätzlich reichte sein amtlicher Verteidiger namens des Beschwerdeführers am 22. Januar 2022 ebenfalls eine Beschwerde ein.