Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 5. Juli 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 14. Juli 2021 die Untersuchungshaft erneut um drei Monate bis zum 11. Oktober 2021, was sowohl die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 21 345 vom 3. August 22021 als auch das Bundesgericht mit Urteil 1B_459/2021 vom 15. September 2021 auf Beschwerde des Beschwerdeführers hin bestätigten. Mit Entscheid vom 13. Oktober 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft erneut bis zum 11. Januar 2022.