Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) wies die hiergegen erhobene Beschwerde vom 26. April 2021 mit Beschluss vom 7. Mai 2021 ab. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 5. Juli 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 14. Juli 2021 die Untersuchungshaft erneut um drei Monate bis zum 11. Oktober 2021, was sowohl die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 21 345 vom 3. August 22021 als auch das Bundesgericht mit Urteil 1B_459/2021 vom 15. September 2021 auf Beschwerde des Beschwerdeführers hin bestätigten.