Nachdem der Beschwerdeführer am 12. Januar 2021 festgenommen worden war, ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) am 16. Januar 2021 ihm gegenüber die Untersuchungshaft an und verlängerte diese am 16. April 2021 um weitere drei Monate. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) wies die hiergegen erhobene Beschwerde vom 26. April 2021 mit Beschluss vom 7. Mai 2021 ab.