_ einlässlich konfrontiert. Mit dem Sachverhalt, welcher den Beschuldigten 3-6 in den Einvernahmen vorgehalten wird (wechselseitige tätliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen), wurde der Beschwerdeführer demgegenüber bislang noch nicht konfrontiert (vgl. vielmehr die Aussagen der Auskunftsperson L.________ anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 9. Juli 2022 Z. 147 ff., wonach die anderen in der Gruppe nichts gemacht hätten, als der Beschuldigte 1 und der Beschwerdeführer auf I.________ eingeschlagen hätten; vgl. ebenso die Aussagen des mutmasslichen Opfers I.____