6 durch die Befragung der Beschuldigten 3-6 weiter abzuklären. Der Beschwerdeführer wurde anlässlich der Einvernahme vom 9. Juli 2022 zwar mit den Aussagen von bereits befragten Auskunftspersonen, des Beschuldigten 1 und des mutmasslichen Opfers hinsichtlich des Vorwurfs des Angriffs zum Nachteil von I.________ einlässlich konfrontiert.