Die Staatsanwaltschaft hat, nachdem sie bereits am Tag des Vorfalls vom 9. Juli 2022 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 und den Beschwerdeführer wegen Angriffs eröffnet hatte, nach weiteren Ermittlungen betreffend das Ereignis vom 9. Juli 2022 am 15. August 2022 zudem ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 3-6 wegen Raufhandels eröffnet. Es steht nunmehr betreffend das Ereignis vom 9. Juli 2022 nicht nur ein Angriff des Beschuldigten 1 und des Beschwerdeführers zum Nachteil von I.________ im Raum, sondern eine tätliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, an welcher der Be-