1 der angefochtenen Verfügung ist rechtens: Die Staatsanwaltschaft hat, nachdem sie bereits am Tag des Vorfalls vom 9. Juli 2022 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 und den Beschwerdeführer wegen Angriffs eröffnet hatte, nach weiteren Ermittlungen betreffend das Ereignis vom 9. Juli 2022 am 15. August 2022 zudem ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 3-6 wegen Raufhandels eröffnet.