Zudem wurde der Ausschluss der Teilnahme des Beschwerdeführers und des Beschuldigten 1 und/oder deren Rechtsvertretung an der ersten delegierten Einvernahme der Hauptbelastungszeugen bzw. Auskunftspersonen verfügt. Am 15. August 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen E.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3), F.________ (nachfolgend: Beschuldigter 4), G.________ (nachfolgend: Beschuldigter 5) und H.________ (nachfolgend: Beschuldigter 6) ein Strafverfahren wegen Raufhandels, angeblich begangen am 9. Juli 2022, ca. 01.59 Uhr, an der J.________(Strasse) in Bern.